Finanzamt
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Die Arbeitsweise der Finanzämter Nordrhein-Westfalen hat sich in der Weise geändert, dass bei der Bearbeitung der Steuerfälle in stärkerem Maße gewichtet und auf das Wesentliche abgestellt wird. In diesem Rahmen beschäftigen sich die Ämter mit besonderen, von Zeit zu Zeit wechselnden Problemkreisen. Diese werden dann intensiv betrachtet. Beim Finanzamt Marl werden unter den vorgenannten Rahmenbedingungen ab dem Kalenderjahr 2012 folgende Bereiche intensiv geprüft:
1. Kosten für häusliche Pflege / Heimunterbringung
erforderliche Unterlagen:
Nachweis der tatsächlichen Kosten / der Pflegebedürftigkeit / der eigenen Einkünfte und Bezüge des pflegebedürftigen Angehörigen.
Nachweis über das Vermögen des pflegebedürftigen Angehörigen und über eventuelle Vermögensübertragungen vom Pflegebedürftigen auf den Steuerpflichtigen innerhalb der letzten 10 Jahre.
Nachweis der Mietzahlungen, soweit bei eigener Heimunterbringung der eigene Haushalt beibehalten wird.
2. Verlustabzug bei Körperschaften (§8c KStG)
erforderliche Unterlagen:
den Körperschaftsteuererklärungen ist eine ausgefüllte Anlage WA beizufügen
3. § 10a GewStG
erforderliche Unterlagen:
Vertrag/Verträge zu den Änderungen auf der Gesellschafterebene, gegebenenfalls aktuellerer Vertrag zur Gewinnverteilung
4. § 8b KStG
erforderliche Unterlagen:
alle Verträge zu der Beteiligung