Auswärtige Sprechstunden
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21.03.11

Auswärtige Sprechstunden.

in den Städten Gladbeck, Dorsten, Haltern und Herten.


Adresse (URL): http://www.finanzamt-marl.de/mein_fa/aktuelles/auswartige_sprechstunden.php


Auswärtige Sprechstunden

Auswärtige Sprechstunden

Jeweils in den Monaten April bis Mai (Beginn: 04.04. / Ende: 30.05.); jeden Montag und Donnerstag in der Zeit von 13.00 Uhr - 16.00 Uhr

 

Stadt Dorsten:
Zimmer 233 (2. OG)

 

Stadt Haltern:
Zimmer E 03 (EG des neuen Rathauses)

 

Stadt Herten:
Zimmer 453 (Rathaus Nebengebäude)
Keine Sprechstunden am 21.04., 25.04., 28.04. sowie 02.05.2011

 

Stadt Gladbeck:
Zimmer 061 (EG des neuen Rathauses)

 

Während der Sprechzeiten haben die Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit, allgemeine steuerliche Auskünfte einzuholen sowie insbesondere Einkommensteuererklärungen abzugeben.

 

Um eine zügige Abwicklung sicherzustellen, bitten die Bürgerberater/-innen, die Steuererklärungen bzw. Anträge sorgfältig vorzubereiten und bereits vollständig ausgefüllt mitzubringen. Bei Eheleuten sind die Vordrucke von beiden Ehegatten zu unterschreiben, auch wenn nur ein Ehegatte zur Sprechstunde erscheint.

Belege und sonstige Nachweise (wie z. B. Kopie der Lohnbescheinigung, Rentenbezugs-/Leistungsmitteilungen usw.) sollten vollzählig und geordnet mitgebracht werden, damit Einzelbelege auf Wunsch des Finanzamtes schnell herausgefunden werden können. Selbstverständlich hält das Finanzamt auch gängige Vordrucke bereit.

 

Durch den (zukünftig vollständigen) Wegfall der Papierlohnsteuerkarte und der damit verbundenen Umstellung auf ein elektronisches Verfahren, ist es leider nicht möglich, in den Bürgersprechstunden Änderungen an bestehenden Lohnsteuerabzugsmerkmalen vorzunehmen oder eine erstmalige (neue) Bescheinigung für den Lohnsteuerabzug 2011 auszustellen. Die erforderliche technische Unterstützung steht nur innerhalb des Finanzamtes zur Verfügung, so dass diese Angelegenheiten (z.B. Wechsel der Steuerklasse, Eintrag eines Lohnsteuerfreibetrags etc.) auch nur im Finanzamt bearbeitet werden können.

Eine persönliche Vorsprache ist jedoch nicht erforderlich; entsprechende Anträge nebst Lohnsteuerkarte 2010 können selbstverständlich auch schriftlich gestellt und auf dem Postwege übermittelt werden.

Entsprechende Antragsvordrucke stehen im Internet unter www.formulare-bfinv.de bereit. Weitergehende Hinweise und Informationen zur Einführung der "elektronischen Lohnsteuerkarte" sind im Internet unter www.elster.de zu finden. Fragen zum neuen Verfahren beantwortet eine eingerichtete (kostenpflichtige) Service-Hotline unter 01805/23 50 99.